Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SACHSENTRÄUME – Reise & Veranstaltungs GmbH für Verträge mit Firmenkunden (B2B)
1. Abschluss des Veranstaltungsvertrages, Anmeldung (Buchung)
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die die SACHSENTRÄUME Reise- & Veranstaltungs GmbH (SACHSENTRÄUME GmbH) gegenüber dem Vertragspartner im B2B-Bereich erbringt.
1.2 AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn SACHSENTRÄUME GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.
2. Vertragsschluss & Leistungsverpflichtung
2.1 Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Auftraggebers und durch schriftliche Auftragsbestätigung der SACHSENTRÄUME GmbH zustande.
2.2 Der Umfang der von SACHSENTRÄUME GmbH geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im verbindlichen Angebot der SACHSENTRÄUME GmbH und/oder den Angaben in der Buchungsbestätigung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen. Änderungen und Ergänzungen in den vertraglichen Unterlagen seitens des Kunden stellen ein neues Angebot an die SACHSENTRÄUME GmbH dar und bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die SACHSENTRÄUME GmbH. Angaben in Prospekten oder Foldern haben keine vertragsbindende Wirkung.
2.3 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der SACHSENTRÄUME GmbH vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Die Annahme des neuen Angebotes durch den Kunden kann durch sofortige Bestätigung oder durch Stillschweigen innerhalb der Bindungsfrist erfolgen.
2.4 Wird eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt SACHSENTRÄUME GmbH insoweit Fremdleistungen, sofern in der Leistungsbeschreibung darauf ausdrücklich hingewiesen wurde; in diesem Falle erfolgt die Beförderung nach den Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmers, die die SACHSENTRÄUME GmbH dem Kunden auf dessen Wunsch zur Verfügung stellt.
2.5 Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen, Eventlocations usw.) sind von der SACHSENTRÄUME GmbH nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen der SACHSENTRÄUME GmbH hinausgehen oder im Widerspruch zur Veranstaltungsausschreibung stehen .
2.6 Die SACHSENTRÄUME GmbH ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen Dritte zu beauftragen.
3. Preise & Zahlungsweise
3.1 Die Angebotspreise sind nur gültig, wenn der Vertrag insgesamt und nicht nur teilweise zustande kommt, wie angeboten. Davon ausgenommen sind im Angebot als sep. ausgewiesene „optionale zubuchbare Leistungen“.
3.2 Unmittelbar nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50% zu leisten. Der Kunde erhält eine entsprechende Anzahlungsrechnung. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistungen angerechnet. Die Restzahlung der vereinbarten Gesamtkosten wird dem Kunden nach Veranstaltung in Rechnung gestellt. Wenn nicht anders vereinbart, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung.
3.3 Ist der Kunde mit Zahlungen im Verzug, so kann die SACHSENTRÄUME GmbH, nach zuvor erfolglos gesetzten angemessener Nachfrist zur Zahlung, den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz verlangen. Es besteht keine Leistungspflicht der SACHSENTRÄUME GmbH, wenn fällige Leistungen des Kunden nicht erbracht wurden. Dem Kunden steht lediglich im Hinblick auf rechtskräftig festgestellte Forderungen ein Recht zur Aufrechnung zu. Der Kunde ist ausschließlich im Hinblick auf solche rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
4. Leistungs- und Preisänderungen / Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände / Höherer Gewalt
4.1 Die Änderung der geschuldeten Leistungen ist zulässig, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt, die SACHSENTRÄUME GmbH diesen Grund nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt hat und die Änderungen im Verhältnis zur Gesamtheit aller Leistungen nur unerheblich ist.
4.2 Soweit die Veranstaltung/Maßnahme infolge von bei Vertragsschluss bei pflichtgemäßer Sorgfalt nicht voraussehbarer und nicht zu vertretender höherer Gewalt (z. B. außergewöhnlichen verkehrs-gefährdenden Straßenzuständen, besonderen Witterungsereignissen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Streik, unvorhergesehene behördliche Anordnungen oder sonstigen besonderen Betriebsstörungen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, so kann sowohl der Kunde als auch die SACHSENTRÄUME GmbH den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die SACHSENTRÄUME GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus sonstigen wichtigen Gründen bleibt unberührt.
5. Kündigung des Vertrages durch den Kunden, Umbuchungen, Änderungen der Teilnehmerzahl & Rahmendaten
5.1 Kündigt der Kunde den Veranstaltungsvertrag oder tritt er die Veranstaltung/Incentive/Reise nicht an, so ist die SACHSENTRÄUME GmbH berechtigt eine Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen zu beanspruchen.
5.2 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl nach Vertragsschluss ist mit SACHSENTRÄUME GmbH abzustimmen.
5.3 Die finale Teilnehmerzahl ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn der SACHSENTRÄUME GmbH bekannt zu geben. Eine Verringerung der Teilnehmerzahl unter 10% ist bis 7 Tage vor Veranstaltung, unter Beachtung der im Vertrag ausgewiesenen Mindestteilnehmerzahl kostenfrei möglich.
5.4 Der Firma SACHSENTRÄUME GmbH steht bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl von 10% oder mehr der bei Vertragsabschluss angemeldeten Teilnehmerzahl und/oder bei Vertragskündigung ein Ersatzanspruch, unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes der Veränderung/Kündigung zum vertraglich vereinbarten Veranstaltungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Vertragswert zu:
Veränderung/Kündigung bis zum 90. Tag vor Veranstaltungsbeginn 30 % des Vertragswertes
Veränderung/Kündigung bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 40 % des Vertragswertes
Veränderung/Kündigung bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 60 % des Vertragswertes
Veränderung/Kündigung bis zum 14. Tag vor Reisebeginn 80 % des Vertragswertes
bis zum 1.Tag des Reisebeginns o. Nichtanreise 90 % des Vertragswertes
5.5 Als Stichtag zur Berechnung der Fristen gilt der Eingang des schriftlichen Rücktritts seitens des Kunden bei der SACHSENTRÄUME GmbH.
5.6 Bei Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Mindestteilnehmerzahl wird grundsätzlich der vereinbarte Mindestteilnehmerpreis berechnet.
5.7 Abweichend davon gelten die in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote angegebenen Zahlungs- und Stornierungsbedingungen.
5.8 Bei Incentives/Veranstaltungen und Reisen, die den Erwerb von Fahrkarten und Eintrittskarten wie bspw. für die Semperoper, die Frauenkirche oder die Sächsische Dampfschifffahrt beinhalten, wird dem Kunden der Preis für die bereits erworbenen Karten in Rechnung gestellt, da die Rücknahme seitens dieser Leistungsträger nicht gewährleistet ist. Ein Rücktritt vom Kauf dieser Karten ist ausgeschlossen. In diesem Fall bemüht sich jedoch die Firma SACHSENTRÄUME GmbH auf Wunsch des Kunden um einen Weiterverkauf der Karten. Bei Erfolg wird der tatsächlich erzielte Erlös von dem Kartenpreis in Abzug gebracht. Änderung der Besetzung und der Spielpläne berechtigen nicht zur Stornierung der übrigen Reiseleistungen!
5.9 Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Hierfür trägt der Kunde die Beweislast.
6. Rücktritt und Kündigung durch die Firma SACHSENTRÄUME GmbH
SACHSENTRÄUME GmbH kann in folgenden Fällen vor Beginn des Incentives/Veranstaltung und Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn den Vertrag kündigen:
6.1 Ohne Einhaltung einer Frist
- wenn der Kunde den Vertragspreis bis zum vertraglich vereinbarten Termin nicht beglichen hat, und eine von SACHSENTRÄUME GmbH dem Kunden gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.
- wenn der Kunde die Durchführung des Incentives/Veranstaltung und Reise ungeachtet einer Abmahnung der SACHSENTRÄUME GmbH oder eines sie vertretenden Repräsentanten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die SACHSENTRÄUME GmbH aus den genannten Gründen, so behält sie den Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Preis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr vom Leistungsträger gutgebrachten Beträge. Insoweit obliegt dem Kunden die Beweislast.
6.2 Bis 2 Wochen vor Reiseantritt:
- Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Bestätigungsbeschreibung für die entsprechende Incentives/Veranstaltung und Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist SACHSENTRÄUME GmbH verpflichtet, dem Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der SACHSENTRÄUME GmbH den Kunden davon zu unterrichten.
7. Mängel & Obliegenheiten des Kunden
7.1 Bei nicht vertragsgemäßen Leistungen ist der Kunde verpflichtet, unter Fristsetzung Abhilfe (Mangelbeseitigung oder gleichwertige Ersatzleistung) zu verlangen. Beanstandungen sind, soweit möglich, vor Ort unverzüglich dem Ansprechpartner oder Leistungspartner von SACHSENTRÄUME GmbH anzuzeigen. Bei schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige stehen dem Kunden keine Ansprüche auf Herabsetzung des vertraglich vereinbarten Preises zu.
7.2 Soweit der Kunde eine Vergütungsminderung wegen behaupteter Schlechterfüllung begehrt, ist er verpflichtet, die Gründe in zumutbarer Weise darzulegen.
Wird die Leistung durch Witterungsbedingungen beeinträchtigt, besteht kein Anspruch auf Minderung, Rückvergütung oder Schadensersatz. Die SACHSENTRÄUME GmbH ist jedoch bemüht, das Programm nach gutem Gewissen an die Witterungsverhältnisse anzupassen. Organisiert die SACHSENTRÄUME GmbH auf Veranlassung des Kunden ein Ersatzprogramm, so werden die Aufwendungen dem Kunden in Rechnung gestellt. Verzichtet der Kunde aufgrund von Witterungsbedingungen auf die Durchführung der Leistung, obwohl diese nach Einschätzung der SACHSENTRÄUME GmbH durchführbar wäre, erfolgt keine Erstattung der entsprechenden vertraglich vereinbarten Vergütung. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung hat der Kunde spätestens einen Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Leistung gegenüber der SACHSENTRÄUME GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Veranstaltungsendes folgt.
8. Haftung
8.1 Die Haftung der SACHSENTRÄUME GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder SACHSENTRÄUME GmbH für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. SACHSENTRÄUME GmbH kann sich gegenüber dem Kunden auch auf Haftungsbeschränkungen berufen, die für einen Leistungsträger gelten, der eine Leistung erbringt.
8.2 SACHSENTRÄUME GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung und die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers.
9. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden und gering zu halten und dem Schadenseintritt entgegenzuwirken. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich SACHSENTRÄUME GmbH zur Kenntnis zu geben.
10. Regelungen & Bestimmungen im Zusammenhang mit Pandemien
Beide Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass alle vereinbarten Leistungen unter Einhaltung und Maßgabe der zum Zeitpunkt der Reise, Veranstaltung und Sonstigen unter den Vorgaben und Auflagen der jeweiligen Behörden stattfindet. Eine Vertragskündigung durch den Kunden aufgrund Anpassungen der Zugangskriterien durch Verordnungen des Gesetzgebers sind ausschließlich zu Ziff. 5 möglich. Sachsenträume hat diese Änderungen/Anpassungen nicht zu vertreten. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass maßgeblich für die vereinbarten Leistungen die Umstände sind, die zum Zeitpunkt der Buchung bzw. des Vertragsabschlusses galten. Kündigt der Kunde, weil sich durch gesetzliche Änderungen z.B. Zugangskriterien geändert haben, so hat Sachsenträume Anspruch auf eine Entschädigung gem. Ziff. 5 der AGB.
11. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Kunde kann die SACHSENTRÄUME GmbH nur an deren Sitz verklagen.
Stand: 16.03.2022