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Freibeträge und abzugsfähige Kosten

Das gibt es zu wissen

Die deutsche Steuergesetzgebung sieht vor, dass Ausgaben für Betriebsveranstaltungen unter bestimmten Bedingungen als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Dabei winken nicht nur Freibeträge, sondern auch die Möglichkeit, die gute Stimmung direkt in die Steuererklärung einfließen zu lassen. Der aktuelle Freibetrag liegt bei 110 Euro pro Teilnehmende und Veranstaltung. Zu den abzugsfähigen Kosten zählen dabei nicht nur Speis und Trank, sondern auch Raummiete, Künstlerhonorare und Transportkosten – solange alles im Rahmen der betrieblichen Veranstaltung bleibt.

Doch Vorsicht ist geboten: Überschreiten die Kosten den Freibetrag, werden die übersteigenden Beträge lohnsteuerpflichtig. Aber keine Sorge, mit ein wenig Planungsgeschick lassen sich diese Klippen elegant umschiffen. So besteht bspw. auch die Möglichkeit der Pauschalversteuerung, damit besteht keine Sozialversicherungspflicht. Wichtig ist, dass die Feier allen Mitarbeitern offensteht und der Freibetrag nur für zwei Events pro Jahr angesetzt werden kann.

Beispiele aus der Praxis

So nutzen Sie steuerliche Vorteile optimal


Bei der Planung einer steuerlich absetzbaren Betriebsfeier ist es essentiell, das Steuerrecht nicht nur als trockene Materie zu betrachten, sondern als eine Bühne voller Möglichkeiten. Die folgenden vier Beispiele illustrieren, wie unterschiedlich diese genutzt werden können, um sowohl den Steuerfreibetrag als auch die Abzugsfähigkeit optimal auszuschöpfen.

Ihr Unternehmen organisiert eine halbtägige Konferenz, die in eine abendliche Feier übergeht. Die Konferenz kostet 150 Euro pro Person, die Feier anschließend 100 Euro. Indem Sie die Kosten aufteilen, können Sie die 100 Euro für die Feier unter den Freibetrag fallen lassen, während die Konferenzkosten vollständig als Weiterbildungsbetriebsausgabe abgesetzt werden können.

Sie planen ein großes Sommerfest für 120 Euro pro Mitarbeiter. Um den Freibetrag nicht zu überschreiten, integrieren Sie einen "Open House"-Teil des Events, bei dem potenzielle Kunden eingeladen werden. 30 Euro pro Kopf werden als Werbekosten verbucht, was die Kosten pro Mitarbeiter für die Feier auf 90 Euro reduziert und somit steuerlich unschädlich macht. Wir empfehlen auf jeden Fall eine Beratung durch Ihren Steuerberater.

Ein externer Dienstleister führt einen Kreativ-Workshop für 80 Euro pro Person durch, der in das Firmenevent integriert ist. Dieser Workshop dient dem Teambuilding und der persönlichen Entwicklung der Mitarbeiter. Die Kosten hierfür können als Fortbildungsmaßnahme abgesetzt werden, während die übrigen 30 Euro für die Feierlichkeit selbst unter den Freibetrag fallen.

Anlässlich des Firmenjubiläums veranstalten Sie ein Event für 200 Euro pro Person, inklusive einer historischen Führung durch die Stadt, die 60 Euro pro Person kostet. Die Führung wird als kulturelle Bildungsmaßnahme verbucht, reduziert die Kosten der eigentlichen Feier auf 140 Euro und ermöglicht Ihnen, den kulturellen Teil vollständig abzusetzen, während für die Feier Möglichkeiten zur Kostenreduzierung gesucht werden müssen.

Gut zu wissen


Der Freibetrag in Höhe von 110 Euro gilt jeweils pro Teilnehmende und pro Veranstaltung, einschließlich Essen, Getränke, Unterhaltung etc. bei maximal zwei steuerbegünstigte Betriebsfeiern pro Jahr.